Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht ist im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Verkehrsdelikte können im öffentlichen Straßenverkehr bei Nutzung eines Autos, Fahrrads und nach neuerer Rechtsprechung auch von E-Scootern begangen werden.
Bei den dort aufgeführten Delikten handelt es sich nicht um Ordnungswidrigkeiten, sondern Straftaten, sodass es hier zu Ermittlungs- und Gerichtsverfahren kommen kann.
Entsprechend hoch kann die Sanktionierung bei Verstößen ausfallen: diese reicht von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen; zusätzlich können der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist (in dieser Zeit kann keine neue Fahrerlaubnis beantragt werden) erfolgen.
Delikte im Verkehrsstrafrecht sind beispielsweise:
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Trunkenheit und Drogen am Steuer
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Illegale Autorennen
- Nötigung
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Fahrerflucht
Darüber hinaus droht im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bei Drogen am Steuer - möglicherweise auch bei einer Trunkenheitsfahrt mit Alkohol - eine sogenannte "medizinisch-psychologische Untersuchung" (MPU).