Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht ist im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Verkehrsdelikte können im öffentlichen Straßenverkehr bei Nutzung eines Autos, Fahrrads und nach neuerer Rechtsprechung auch von E-Scootern begangen werden. 

Bei den dort aufgeführten Delikten handelt es sich nicht um Ordnungswidrigkeiten, sondern Straftaten, sodass es hier zu Ermittlungs- und Gerichtsverfahren kommen kann.

Entsprechend hoch kann die Sanktionierung bei Verstößen ausfallen: diese reicht von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen; zusätzlich können der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist (in dieser Zeit kann keine neue Fahrerlaubnis beantragt werden) erfolgen. 


Delikte im Verkehrsstrafrecht sind beispielsweise: 


  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Trunkenheit und Drogen am Steuer
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Illegale Autorennen
  • Nötigung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Fahrerflucht


Darüber hinaus droht im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bei Drogen am Steuer - möglicherweise auch bei einer Trunkenheitsfahrt mit Alkohol - eine sogenannte "medizinisch-psychologische Untersuchung" (MPU).