Das Betäubungsmittelstrafrechts ist im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt.
Hier wird abschließend aufgeführt, welche Substanzen als Rauschmittel einzuordnen sind und wie mit diesen verfahren werden darf.
Insbesondere enthält das BtMG aber auch Strafvorschriften, die den generellen Umgang (bspw. unerlaubter Besitz, Erwerb, Einfuhr, Handel, Herstellung oder Weitergabe) mit Rauschmitteln unter Strafe stellen.
Zwar ist der Konsum von Rauschmitteln im Sinne des BtMG nicht unter Strafe gestellt, doch ist hierbei zu beachten, dass der Konsum in den meisten Fällen nicht ohne eine der vorgenannten und unter Strafe gestellten Handlungen möglich ist.
Folglich kann sowohl der Händler als auch der Abnehmer von Rauschmitteln Beschuldigter in einem Verfahren wegen Verstoßes gegen das BtMG sein.