KOSTEN

Die Erstberatung ist kostenlos. Hier besprechen wir die möglichen Vorgehensweisen und die voraussichtlich entstehenden Kosten.
Diese variieren je nach Einzelfall und Umfang des Mandats, sodass es mir wichtig ist, Sie von Anfang an über meine Kostenstruktur umfassend aufzuklären.
Im Anschluss entscheiden Sie, ob ich für Sie tätig werden soll.Neben den möglichen Vorgehensweisen besprechen wir hier auch die voraussichtlich entstehenden Kosten. Gerne können Sie mich diesbezüglich kontaktieren.


Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Vergütung für meine Tätigkeit zu gestalten. Es kann entweder ein Pauschalhonorar oder eine Abrechnung nach Zeit vereinbart werden, abhängig vom jeweiligen Umfang der von mir zu erbringenden Tätigkeit. Hierbei gehe ich stets transparent vor. 


Pflichtverteidigung

Möglich ist in Strafverfahren auch die sogenannte "Pflichtverteidigung". Hier übernimmt der Staat zunächst die Kosten für meine anwaltliche Tätigkeit. Erfolgt im Ergebnis ein Freispruch, trägt der Staat die Kosten; bei einer Verurteilung hingegen nicht.


Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit erweitertem Strafrechtsschutz verfügen, kann die Vergütung meiner anwaltlichen Tätigkeit für Sie auch über diesen Weg erfolgen.